Betreuung, Förderung und Freizeit-Angebote
Die Abkürzung für den Familien-entlastenden Dienst ist FeD.
Der FeD bietet Betreuung, Förderung, Pflege und Unterstützung.
Mit unseren Angeboten unterstützen wir Menschen mit Behinderung und deren Eltern und Angehörige.
Wo können Sie unsere Leistungen nutzen?
- bei Ihnen zu Hause,
- bei uns in den Räumen der Lebenshilfe,
- oder an anderen Orten, wo Sie es wünschen.
Zum Beispiel:
Wir belgeiten in ein Café, ins Kino oder zum Sport.
Das sind die Leistungen des FeD
- Einzel-Betreuung
Die Lebenshilfe Region Kassel ist Ihr Ansprech-Partner in der Stadt Kassel und im Landkreis Kassel.
Unsere Angebote gibt es in folgenden Gemeinden: Ahnatal, Baunatal, Fuldabrück, Fuldatal, Helsa, Kaufungen, Lohfelden, Nieste, Niestetal, Schauenburg, Söhrewald und Vellmar.
So bekommen Sie die FeD-Leistungen
Für unsere Leistungen müssen Sie einen Antrag stellen bei einem der folgenden Kosten-Träger:
- Pflege-Versicherung
- Eingliederungs-Hilfe
über das Sozialamt oder den LWV Hessen. LWV ist die Abkürzung für Landeswohlfahrtsverband. - Jugend-Hilfe über das Jugendamt
Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen beim Antrag.
Wie viel Unterstützung Sie bekommen können und wie das bezahlt wird, das richtet sich nach dem persönlichen Hilfe-Bedarf.
Weitere Informationen zu unseren Angeboten finden Sie weiter unten.
Sie haben Fragen zu unseren Angeboten oder brauchen unsere Unterstützung?
Dann melden Sie sich gern bei uns. Unsere Ansprech-Personen finden Sie am Ende der Seite.
Einzelfall-Hilfe / Einzel-Betreuung
Verhinderungs-Pflege
Wenn Eltern oder Angehörige einen Menschen mit Behinderung pflegen, dann brauchen sie auch mal eine Pause. Zum Beispiel, wenn sie selbst krank sind oder Urlaub machen wollen. Oder einfach zur Unterstützung für eine kurze Zeit.
In dieser Zeit übernehmen unsere Mitarbeiter*innen die Pflege des Menschen mit Behinderung. Das nennt man auch Verhinderungs-Pflege.
Die Verhinderungs-Pflege kann nur für die Pflege und Betreuung genutzt werden.
Entlastungs-Betrag / Zusätzliche Betreuungs-Leistungen
Pflegende Eltern oder Angehörige können jeden Monat einen Entlastungs-Betrag bekommen. Der Entlastungs-Betrag kann auch für die Betreuung genutzt werden.
Unser Angebot
– Wir beraten Sie, welche Hilfen Sie bekommen können. Und wir helfen Ihnen beim Antrag und bei der Abrechnung.
– Wir bieten Einzel-Betreuung für Menschen mit Behinderung, stundenweise oder tageweise. Sie als Bezugs-Person können dann Ihre Zeit verbringen, unabhängig von dem Menschen mit Behinderung.
– Wir betreuen den Menschen mit Behinderung
- in der Wohnung der Familie, auch über Nacht,
- in den Räumen der Lebenshilfe,
- oder an anderen Orten, wo Sie es wünschen.
Zum Beispiel:
Wir belgeiten in ein Café, ins Kino oder zum Sport.
– Was genau während der Betreuung gemacht wird, das vereinbaren wir mit allen Beteiligten nach den persönlichen Wünschen und Möglichkeiten.
– Unser Freizeit-Programm bietet auch mehrtägige Gruppen-Betreuung an.
So bekommen Sie die Leistungen
Für die Verhinderungs-Pflege stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflege-Kasse.
Für die Abrechnung des Entlastungs-Betrages müssen Sie eine Abtretungs-Erklärung schreiben. Dann kann die Lebenshilfe die Leistungen direkt mit der Pflege-Kasse abrechnen.
Wir helfen Ihnen gerne beim Antrag.
Die Verhinderungs-Pflege beträgt im Jahr 1.612,00 Euro für bis zu 6 Wochen.
Wenn die Kurzzeit-Pflege nicht genutzt wird, dann kommen weitere 806,00 Euro hinzu.
Der Entlastungs-Betrag beträgt 125,00 Euro im Monat. Wenn die Beträge nicht vollständig genutzt werden, dann können sie in die nächsten Monate übertragen werden.
Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung beim Planen und Gestalten ihres Alltags.
Das beinhaltet die Alltags-Unterstützung
- Wir üben Verkehrs-Sicherheit und Orientierung in der Stadt oder Gemeinde.
- Wir unterstützen beim Umgang mit anderen Menschen.
- Wir helfen beim Umgang mit dem eigenen Verhalten.
- Die Menschen lernen, wie sie mit Konflikten umgehen können.
Das sind mögliche Hilfen im häuslichen Bereich
- Wir bieten Betreuung und Beschäftigungs-Angebote passend für jedes Alter.
- Mit der Betreuung des Menschen mit Behinderung unterstützen wir die Angehörigen stundenweise oder tageweise.
Freizeit-Gestaltung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Wir begleiten bei Besuchen bei Freunden, bei der Teilnahme an Gruppen-Veranstaltungen oder an Sport- oder Spiel-Angeboten.
- Wir begleiten zu kulturellen Veranstaltungen.
- Zum Beispiel ins Kino, zu Festen und Konzerten.
- Wir unterstützen bei kreativen Tätigkeiten.
- Zum Beispiel: Kunst oder Musik machen.
- Wir unterstützen beim Besuch von Bildungs-Angeboten.
Zum Beispiel bei einem Kurs in der Volks-Hochschule.
So bekommen Sie die Leistungen
Für die Leistungen stellen Sie einen Antrag beim Sozialhilfe-Träger.
Für alle Kinder und Jugendlichen ist das Sozialamt der Stadt Kassel oder vom Landkreis Kassel zuständig.
Für erwachsene Menschen mit Behinderung ist der LWV-Hessen zuständig. LWV ist die Abkürzung für Landes-Wohlfahrts-Verband.
Wir helfen Ihnen gern beim Antrag.
Wie viel Unterstützung Sie bekommen können, das richtet sich nach dem persönlichen Hilfe-Bedarf:
- Welche Fähigkeiten hat der Mensch mit Behinderung?
- Welche wichtigen Termine gibt es?
Zum Beispiel bei Therapeut*innen, Ärzt*innen oder Behörden. - Welche persönlichen Bedürfnisse hat die Familie?
Meistens gibt es eine Begutachtung durch das Gesundheits-Amt und es wird auch Ihr Einkommen geprüft. Vielleicht müssen Sie dann einen Eigen-Anteil zahlen.
Hilfen für Eltern zur Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen
Manchmal schaffen die Eltern die Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen nicht alleine. Dann können die Eltern Hilfe zur Erziehung bekommen.
Wir unterstützen und begleiten Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit.
Unser Angebot
- Wir bieten ambulante Einzel-Betreuung.
Das heißt: Ein Betreuungs-Helfer kommt zu dem Kind oder Jugendlichen nach Hause. - Es gibt bei uns offene Gruppen und Jugend-Arbeit. Dort treffen sich Kinder und Jugendliche im gleichen Alter.
- Sozial-pädagogische Familien-Hilfe. Eine Erzieherin oder ein Erzieher berät und unterstützt die Eltern zuhause.
So bekommen Sie die Leistungen
Für die Hilfen zur Erziehung stellen Sie einen Antrag beim Jugendamt.
Welche Hilfen genau Sie bekommen und wie lange, das wird im Einzelfall festgelegt nach dem persönlichen Bedarf.
Meistens bekommen Sie die Leistung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs. Manchmal auch länger.
Wann können Sie Hilfen zur Erziehung bekommen?
- Dem Kind oder dem Jugendlichen geht es in der Familie nicht gut.
- Die Hilfe ist für die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen geeignet und notwendig.
Für die Leistungen müssen Sie in der Regel nichts bezahlen.
Tobias Fischer
Prokurist
Bereichsleitung, Koordination Familienentlastender Dienst
Fon 0561 . 20230561
Fax 0561 . 18001
t.fischer@lebenshilfe-rks.de
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
9 bis 13 Uhr und nach Vereinbarung